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Das Ganglion (Überbein) am Handgelenk

Definition

Das Ganglion, im Volksmund „Überbein“, ist die häufigste gutartige Raumforderung am Handgelenk. Es ist meistens von aussen bereits als Vorwölbung erkennbar, am häufigsten streckseitig, aber auch beugeseitig am Handgelenk lokalisiert. Die Grösse kann variieren, es tastet sich prall-elastisch und ist über einen Stiel mit dem Gelenk verbunden, über den es mit gallertiger (Gelenk-)Flüssigkeit gefüllt wird. Ein Ganglion kann auch schon Beschwerden machen, wenn es noch nicht von aussen sichtbar ist, man bezeichnet es dann als „okkultes“ Ganglion. Es kann auch in einen Knochen eindringen und diesen teilweise ausfüllen. Besonders Frauen zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr und Kinder sind betroffen.

Ursache

Die genaue Ursache, die zur Ausbildung eines Ganglions führt, ist letztlich nicht vollständig geklärt. Begünstigend wirken sich kontinuierliche Belastungen in Kombination mit einem anlagebedingt lockeren Bandapparat aus. Darunter kann es zu einer Veränderung des Gelenkkapselgewebes mit Ausbildung einer Schwachstelle kommen, über die sich das Ganglion nach aussen stülpt. Den Stiel, über den es mit dem Gelenk verbunden bleibt, darf man sich dabei wie ein Ein-Weg-Ventil vorstellen, das den Rückfluss der Gelenkflüssigkeit aus dem Ganglion zurück in das Gelenk nicht mehr zulässt.

Symptome

Neben der oft sichtbaren Vorwölbung, die möglicherweise ästhetisch stört, kommt es vor allem zu Schmerzen, die unter Belastung zunehmen. Bei der häufigeren, streckseitigen Lokalisation am Handgelenk treten charakteristischerweise Schmerzen beim Aufstützen auf. Die Schmerzen entstehen in der Regel durch die Irritation eines benachbarten Nervens.
Wenn ein unklarer Befund vorliegt, kann ein MRI oder ein Ultraschall weitere Informationen liefern.

Eingriff

Die Operation kann in der Regel unter ambulanten Bedingungen mit einer Betäubung des Armnervengeflechtes (Plexusanästhesie) durchgeführt werden.
Streckseitig wird ein querer Hautschnitt von 3-4 cm Länge auf Höhe des Handgelenkes durchgeführt. Unter partieller Eröffnung der Strecksehenhüllen, damit diese beiseite gehalten werden können, werden das Ganglion und die Handgelenkskapsel dargestellt. Die Kapsel wird eröffnet, um das Ganglion mitsamt Stiel absetzen zu können. Kapsel und Sehnenscheiden werden wieder genäht. Da die Nervenäste, die für die Schmerzwahrnehmung im Gelenk hauptverantwortlich sind durch die notwendige Kapseleröffnung sowieso durchtrennt werden müssen, wird der Nerv vor dem Gelenk zusätzlich durchtrennt, damit es nicht zu neuen Schmerzen kommt – weitere Funktionen hat dieser Nerv nicht. Die Haut wird anschliessend nach Blutstillung genäht, evtl. wird eine kleine Drainage eingelegt.
Nach Anlage eines Verbandes wird eine Schiene angelegt, die das Handgelenk für einige Tage ruhigstellt.
Wenn ein beugeseitiges Ganglion vorliegt, wird in ähnlicher Weise verfahren, mit dem Unterschied, dass der Hautschnitt hier beugeseitig, längs verläuft. Der Eingriff dauert ca. 30 Minuten.

Risiken/vorübergehende Einschränkungen

Vorübergehend kommt es zu einer Schwellung um das Handgelenk verbunden mit einer Bewegungseinschränkung. Nach streckseitiger Ganglionentfernung kann es ausserdem zu einer gewissen Einschränkung für die Handgelenksbeugung kommen, jedoch kaum je in einem funktionell störenden Ausmass. Erklärt wird dies durch die Vernarbungsvorgänge an der streckseitig eröffneten Gelenkkapsel. Hinzuweisen ist auf das sogenannte Rezidivrisiko – ein Ganglion kann, trotz korrekt durchgeführter Operation selten wieder auftreten.

Nachbehandlung

Falls eine Drainage eingelegt wurde, kann diese in der Regel nach 2 Tagen entfernt werden; die Hautfäden können nach 2 Wochen gezogen werden. Aus Schmerzgründen ist die Ruhigstellung des Handgelenkes in einer Schiene für 5-7 Tage empfehlenswert. Die Finger dürfen und sollen ab sofort wieder bewegt werden. Zu vermeiden sind Wasserkontakt/Verschmutzung der Wunde und schwere Belastungen bis zur Fadenentfernung 14 Tage postoperativ. Die zwischenzeitlichen Wundkontrollen und auch die Fadenentfernung können in der Regel durch Ihren Hausarzt durchgeführt werden. Gelegentlich ist eine ergotherapeutische Übungsbehandlung erforderlich, im Regelfall ist jedoch der beschwerdeadaptierte Bewegungs- und Belastungsaufbau in Eigenregie ausreichend.